Liefer- und

Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt, das heißt, das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldo-Forderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. 

Erkennbare Beanstandungen sind sofort nach Empfang der Ware anzubringen.
Zahlungsbedingungen: Sofort nach Erhalt der Rechnung – ohne Abzug (Skonto).

Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden bankübliche Zinsen berechnet.

Gerichtsstand Saarlouis.